Zoobesuch mit offenen Tierhäusern und 2 G-Regelung
Elefanten, Nashörner und Schimpansen können weiterhin auch in den Tierhäusern beobachtet werden, denn für den Zoobesuch gilt die 2 G-Regelung. Das Elefantenhaus, Schimpansenhaus, Nashornhaus, Giraffenhaus, Mandrillhaus ist für die Besucher zugänglich. Im Tapirhaus und auf der Lemurenanlage besteht direkter Kontakt zu den Affen. Coronagerecht zum Schutz der Tiere sind diese beiden Anlagen ausschließlich unter Führung eines Guides für die Besucher zugänglich. Führungen und Kindergeburtstage im Zoo können Sie buchen, sowie auch die Events unter 2 G-Regelung der AFRICAMBO Lodge. Abseits des hektischen Alltags bietet der Zoo erholsame Naturspaziergänge mit Tierbeobachtungen mitten in der Stadt auf einer Fläche von 20 Hektar an, aber auch viel Vorweihnachtliches. So am Adventswochenende vom 26.11. – 28.11.2021 mit einer Weihnachtsbaumausstellung, Puppenspiel, weihnachtlichen Leckereien und vieles mehr. Am 26.11. und 27.11.2021 hat der Zoo sogar 3 Stunden länger geöffnet – bis 19 Uhr.
Wer noch eine kleine Weihnachtsfeier unter 2 G- Regeln sucht: die AFRICAMBO Lodge hat noch am 9.12.2021 Plätze frei. Vor der Weihnachtsfeier geht es mit der Taschenlampe in der Hand beim winterlichen Mondschein auf eine spannende Entdeckungsreise durch den abendlichen Zoo. Wie schlafen Löwe, Nashorn und Co.? Dämmerungs- und nachtaktiven Tiere erwarten die Besucher zu Beobachtungen. Natürlich gibt es dabei viele Zoo-Neuigkeiten zu erfahren. Anschließend wartet im exotischen Ambiente der AFRICAMBO Lodge ein kulinarisch raffiniertes Weihnachtsbuffet auf die Gäste.
Corona-Hinweise
Es gilt die 2 G-Regelung für den Zoobesuch. Zugang haben Geimpfte und Genesene, Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Letzterer Personenkreis benötigt ein schriftliches ärztliches Zeugnis, ein negatives Testergebnis zur Vorlage an der Kasse und die FFP2-Maske ist durchgehend zu Tragen). Die Corona-App oder Luca-App wird zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt. (Quelle: 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. November 2021). Die Hygienemaßnahmen des RKI – wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Tierhäusern, Gebäuden und bei Unterschreitung von 1,50 Meter Abstand – gelten weiterhin.