12. 11. 2021
3 G-REGELUNG für den Zoobesuch!
In Magdeburg greifen ab sofort die Regeln der geänderten 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes vom 9. November 2021 – auch für den Zoo gilt ab 13. November 2021 die 3 G-Regelung. An der Zookasse müssen Gäste nun nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Von der Testpflicht ausgenommen bleiben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, geimpfte Personen (voller Impfschutz 14 Tage nach der Zweitimpfung bzw. Einmalimpfung mit Johnson&Johnson-Wirkstoff), Genesene und Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.